Fördermittelberatung und Fördermittel

Eine Fördermittelberatung sollte grundsätzlich bei allen Vorhaben des Umweltschutzes, Klimaschutz, CO2 Emissionsminderung, Energieeinsparung in Betracht gezogen werden.

Übrigens: Auch Ihre Fördermittelberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Für folgende Themen gibt es besondere Fördermittel:

  • Klimaschutz
    Fördermittelberatung zum Erhalt der Fördermittel nutzen Energieberater sinnvoll für Investitionen, die der Steigerung der Energieeffizienz dienen (wie in effizientere Maschinen, Wärme-/Kälterückgewinnung, stromsparende energieeffiziente Beleuchtung, Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme, Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen usw. So erhalten Sie KfW Fördermittel und BAFA Förderung für eine Initialberatung z.B.

Initialberatungskosten für 2 Tage                     €  1.600,-
abzüglich Erstattung nach KfW-Förderzusage  € -1.280,-
Zu zahlender Eigenanteil                                    €     320,-

  • Energieeinsparung
    Der Einsatz alternativer Energiequellen wird durch Fördermittel für Investitionen in erneuerbare Energien mit Photovoltaik Förderung, Solarthermie Förderung, BHKW Förderung und Wärmepumpen Förderung und durch Einspeisevergütung hoch rentierlich.

Fördermittel werden neben BHKW Förderung, Wärmepumpen Förderung, Photovoltaik Förderung durch Fördermittel als BAFA-Förderung und KfW Fördermittel für Solarkollektoren und Biomasseanlagen gewährt.

Wofür erhalten Sie keine Fördermittel?

Eine Fördermittelberatung kann Fördermittel nicht garantieren. Das bedeutet, vor der Erteilung des Beratungsauftrags sollte geklärt werden, was für ein Vorhaben geplant ist und ob das Vorhaben potentiell förderfähig ist oder ob Alternativen förderfähig sind. Ein guter Energiemanager, der Förderberatungen durchführt, kann Ihre Voraussetzungen zur Förderung zuverlässig einschätzen.

  • Fördermittel erhalten Investoren zum Beispiel nicht für Anlagen in Neubauten.
  • Es gibt keine Sonnenkollektor Förderungfür Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.
  • Für luftgeführte Pelletsheizungen und für Scheitholzvergaserkessel sind derzeit keine Fördermittel vorgesehen.
  • Wärmepumpen Förderung erhalten Sie nur dann, wenn Sie hohe Jahresarbeitszahlen erreichen.

Damit geht die Konzentration der Fördermittelberatung auf die Förderung von Bestandsgebäuden.

Wenn Sie Wissen wollen, wann Fördermittel gewährt und welche Anlagen sich für Sie lohnen, dann nutzen Sie die Möglichkeiten einer Fördermittelberatung.
Diese führen wir am besten für Sie vor Ort durch.Unsere Energiemanager stehen Ihnen für ein erstes Gespräch in den Regionen Frankfurt, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Kaiserslautern, Darmstadt zur Verfügung. Für die übrige Bundesrepublik können wir Ihnen weitere qualifizierte und von Q-ERGO zertifizierte Berater benennen.

Und falls Sie doppelt sparen wollen:

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